„Dann rief er seine Frau Edna herbei, nahm ein Blatt Papier, schrieb den Ehevertrag und man setzte das Siegel darunter. Darauf begannen sie mit dem Mahl.“
(Tob 7,14 EU)
RÜCKBLICK:
Die Eheschließung selbst fand ursprünglich ohne Beteiligung der Geistlichkeit statt.
Die Kirche überprüfte vor der Trauung, ob ein Ehehindernis vorlag.
Nach der familiären Trauungsfeier fand eine Meßfeier in der Kirche statt. Während dieser Hochzeitsmesse wurde die Braut gesegnet, und ihr einen Schleier aufs Haupt gelegt.
Verlobung:
Bei der Verlobung wurden die Verhandlungen über die zukünftige Hochzeit mit dem Brautvater abgeschlossen.
Römischer Brauch war es, der Verlobten einen Ring zu überreichen. Mit der Annahme des Rings stimmte sie der Verlobung zu. Dieser Ring war zugleich ein Unterpfand (subarrhatio) der zukünftigen Ehefrau.
Ehe:
Bei der häuslichen Trauungsfeier übergab der Brautvater feierlich seine Tochter an den Bräutigam. Die symbolische Handlung dabei war, daß der Neuvermählte seine Angetraute bei der Hand nahm.
Im Laufe der Zeit trat der Priester an die Stelle des Brautvaters. Die häusliche Feier wurde an die Kirchentüre (Brautpforte) verlegt. Die Brautleute gaben dabei die Konsenserklärung (gegenseitige Einwilligung zur Ehe) ab. Im Anschluß daran erfolgte die Hochzeitsmesse mit Brautsegen (1), (2).
(1) Der Brautsegen durfte nur außerhalb der „geschlossenen Zeit“
(=Advents- / Fastenzeit) erteilt werden.
(2) Bei der Wiederverheiratung einer Witwe wurde ihr kein Schleier
aufgelegt, und der Brautsegen wurde nicht erneut gespendet.
Die Verlobung trat immer mehr in den Hintergrund.
Die römische Kirche betrachtete und betrachtet die Trauung primär als juristischen Akt.
Es ist deshalb auch kein Wunder, daß sich innerhalb der zweitausendjährigen Kirchengeschichte, zahllose Kirchengesetze und Abhandlungen zum „Ehe“ angesammelt haben. Bereits in den Apostelbriefen (1Kor 7,10-15: „Paulinisches Privileg“) werden erste ergänzende Bestimmungen aufgeführt. Besonders in der Scholastik (13. Jahrhundert) und auf dem Konzil von Trient (1545-1563) wurde die Eheschließung näher definiert.
Mit der Weiterentwicklung des Trauungsritus sollten Mißbräuche eingedämmt werden:
- Trauanmeldung (Veröffentlichung des Aufgebots)
- Traugespräch (Brautexamen)
- Trauzeugen
- Konsenserklärung unter Assistenz des Priesters
- Eintrag in die Kirchenbücher
Nach katholischer Lehre wird die Ehe durch die Konsenserkärung geschlossen!
Die Kirche segnet und bestätigt diese Vermählung.
Vollzogen wird die Ehe durch den anschließenden Beischlaf (und wird dadurch unauflöslich).
Ritus nach dem Rituale Romanum:
I. Trauung:
- Konsenserklärung („das Jawort geben“)
- Die Brautleute reichen einander die rechte Hand. Der Priester umwindet
die Hände mit seiner Stola und segnet diese Verbindung.
- Segnung des Rings
- Der Bräutigam steckt der Braut den Ring an
- Paternoster und abschließendes Gebet
II. Hochzeitsmesse:
- vor der Pax in der Brautmesse: Brautsegen
- besonderer Schlußsegen
Die einzelnen Bistümer konnten ihre eigenen Trauungsriten weitgehend bewahren.
[Nach dem Konstanzer Rituale (1721) konnte die Arrha statt des Eherings aus Pfennigen („Haltepfennig“, „Ehepfennig“) bestehen. Diese Pfennige wurden – wie die Ringe – vom Priester gesegnet, und der Braut übergeben.]
GEGENWART:
Neuerungen nach dem II. Vaticanum:
- Der Brautsegen richtet sich nun an Braut und Bräutigam
- Der Brautsegen wird auch in der Advents- und Fastenzeit gespendet
- Der Brautsegen kann auch bei der zweiten Eheschließung erteilt werden
- Die Konsenerklärung findet i. d. R. innerhalb der Hochzeitsmesse statt.
Trauungsritus nach dem Vaticanum II im deutschen Sprachgebiet:
- Feierlicher Einzug
- Wortgottesdienst
- Konsenserfragung
- Segnung der Ringe
- Vermählung oder Eheerklärung mit Ringwechsel
- Bestätigung der Vermählung
- Segnung der Neuvermählten
- Fürbitten
- Paternoster oder Eucharistiefeier mit feierlichem Schlußsegen
Das Brautpaar bereitet sich idealerweise in einem Eheseminar auf die Trauung vor.
Zusätzlich gibt es Segensformulare für die Silberne und Goldene Hochzeit im Rahmen einer Meßfeier.
Es wurden Formulare zur kirchlichen Trauung konfessionsverschiedener Paare veröffentlicht:
- Trauung in der evangelischen Kirche
- Trauung in der katholischen Kirche
Bei den Feiern ist jeweils ein Pfarrer bzw. Diakon der ev. und kath. Kirche vertreten.
[Für das ehemalige Land Baden (Erzdiözese Freiburg) gibt es einen eigenen Ritus für die Trauung eines r.k. und ev. Ehepartners:
„Formular C“.]